Montag, 16. Januar 2012

Montag, 16. Januar 2012




Reiseleiter oder Reisebegleiter für Kreuzfahrtpassagiere? Fordern Sie Qualität für Landausflüge in Ajaccio!

Die Industrie- und Handelskammer für Süd-Korsika (Chambre de Commerce et d’Industrie de la Corse du Sud) in Ajaccio « bildet » im Schnellverfahren neue Reisebegleiter für Kreuzfahrtpassagiere in Ajaccio aus. Diese « Ausbildung » dauert immerhin ganze 7 Tage, 3 Tage Theorie und 4 Tage Praktikum und fertig ist Ihre neue « Reisebegleiterin für Kreuzfahrtschiffe », so die offizielle Bezeichnung durch die IHK.
Der Grund für diese hastige Ausbildung von Reisebegleitern sei, so die IHK in einem Bericht des « Corse Matin » vom 28. Dezember 2011, die Nachfrage der Schiffahrtsgesellschaften nach mehr Reisebegleitern um anstatt 8 Busse für Ausflüge ganze 30 Busse zu füllen. Vielleicht sollte man dann auch daran denken, zukünftige Busfahrer im Schnellverfahren auszubilden, denn die würden ja dann auch knapp werden.
Tatsache aber ist, das schon heute viele qualifizierte Reiseleiter auf einer Warteliste auf Standby sind, viele aber abgesagt werden, da die Schiffe nicht genügend Ausflüge verkauft haben. Darüber hinaus buchen viele Schiffe mittlerweile gerne mehrsprachige Reiseleiter, die dann in einem Bus in 2 oder sogar 3 Sprachen arbeiten da es nicht genügend Passagier für 2 oder 3 Busse gab.







Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen Reiseleiter und Reisebegleiter?


In Frankreich ist dieser Beruf reglementiert und ein staatlich geprüfter Reiseleiter (hier unterscheidet man zwischen regionalen und nationalen Reiseleitern) muss mindestens zwei Jahre Studium absolviert und eine entsprechende Prüfung bestanden haben. Dies garantiert nicht nur umfassende Sprachkenntnisse sondern auch fundierte Kenntnisse über Land und Leute, Geschichte, Kunstgeschichte und Architektur usw. Nur offizielle Reiseleiter sind berechtigt, in kunsthistorischen Gebäuden wie z.B. der Kathedrale von Ajaccio oder in Museen wie dem Geburtshaus von Napoleon oder dem Palais Fesch Reiseleitung durchzuführen. Staatlich geprüfte Reiseleiter erkennen Sie an einem von der Präfektur ausgestellten Anhänger mit Passfoto, einer Registriernummer und Information darüber, ob es sich um eine(n) regionale(n) oder nationale(n) Reiseleiter(in) handelt.
Achten Sie also bei einem Landausflug auf dieses Detail um sicher zu sein, dass Sie von einer qualifizierten Reiseleitung betreut werden. Am Preis ändert dies für Passagiere, die Ausflüge buchen, nichts. Also warum auf Qualität verzichten?




Herzlichst
Edmund Schroth