Bei kleineren Beschwerden oder Krankheiten ist es oftmals sinnvoll, zunächst einen Apotheker aufzusuchen. Die sind in Frankreich hoch qualifiziert, da sie ein sechsjähriges Pharmaziestudium absolviert haben. Die meisten Apotheken (Pharmacie) sind an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Es gibt jedoch immer eine Notfallapotheke (de garde), deren Adresse im Schaufenster jeder Apotheke aushängt. Im Internet gibt es einen Kalender der Notfallapotheken auf der Website des Regionalen Gesundheitsdienstes Agence Régionale de Santé Corse.
In dringenden Fällen oder bei akuten Beschwerden sollte ins nächste Krankenhaus (hôpital) gefahren werden. Große Krankenhäuser gibt es zum Beispiel in Ajaccio, Bastia, Bonifacio, Sarténe und Corte. Die Notaufnahme (urgence) der Krankenhäuser oder die Norfallstationen SAMU (Service d'assistance médicale d'urgence sind immer besetzt. Die Behandlung erfolgt nach der Dringlichkeit der Fälle. Unter Umständen muss man sich in der Notaufnahme auf lange Wartezeiten einrichten. In der Regel verlangt das Krankenhaus eine Gebühr für die Notfallbehandlung.
Je nach Art der Erkrankung können Sie sich aber an einen niedergelassenen, praktischen Arzt (médecin généraliste), einen Facharzt (spécialiste) oder Zahnarzt (dentiste) wenden. Manche Allgemein- und Notfallmediziner (médecins de garde) machen auch Hausbesuche (visites à domicile). Der Arztbesuch muss bezahlt werden; für Hausbesuche, nächtliche Konsultationen (interventions de nuit), sonntägliche oder solche an Feiertagen wird ein Aufschlag fällig.
Eine Liste von Ärzten und Krankenhäusern finden Sie unter www.sanitaire-social.com (französisch). In dringenden Fällen erhalten Sie Adressen von Ärzten bzw. Krankenhäusern auch bei der Polizei (commissariat de police) oder unter den Notrufnummern 17 bzw. 18.
In dringenden Fällen oder bei akuten Beschwerden sollte ins nächste Krankenhaus (hôpital) gefahren werden. Große Krankenhäuser gibt es zum Beispiel in Ajaccio, Bastia, Bonifacio, Sarténe und Corte. Die Notaufnahme (urgence) der Krankenhäuser oder die Norfallstationen SAMU (Service d'assistance médicale d'urgence sind immer besetzt. Die Behandlung erfolgt nach der Dringlichkeit der Fälle. Unter Umständen muss man sich in der Notaufnahme auf lange Wartezeiten einrichten. In der Regel verlangt das Krankenhaus eine Gebühr für die Notfallbehandlung.
Je nach Art der Erkrankung können Sie sich aber an einen niedergelassenen, praktischen Arzt (médecin généraliste), einen Facharzt (spécialiste) oder Zahnarzt (dentiste) wenden. Manche Allgemein- und Notfallmediziner (médecins de garde) machen auch Hausbesuche (visites à domicile). Der Arztbesuch muss bezahlt werden; für Hausbesuche, nächtliche Konsultationen (interventions de nuit), sonntägliche oder solche an Feiertagen wird ein Aufschlag fällig.
Eine Liste von Ärzten und Krankenhäusern finden Sie unter www.sanitaire-social.com (französisch). In dringenden Fällen erhalten Sie Adressen von Ärzten bzw. Krankenhäusern auch bei der Polizei (commissariat de police) oder unter den Notrufnummern 17 bzw. 18.
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung, die auf Korsika Urlaub machen, brauchen eine Krankenversicherungskarte (KV-Karte), auch EHIC (European Health Insurance Card) genannt, um im Krankheitsfall versorgt zu sein und sich zu Hause eventuelle ambulante bzw. stationäre Kosten erstatten zu lassen.
Die EHIC gilt nur für akute Notfälle und eine direkt erforderliche medizinische Versorgung. Mit ihr kann der Patient Vertragsärzte bzw. Vertragskrankenhäuser (conventionné) aufsuchen und die Leistungen der französischen gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem französischen Recht. In Frankreich eventuell vorgesehene Zuzahlungen oder Eigenanteile müssen die gesetzlich versicherten Patienten selbst tragen.
Aus diesem Grund ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Hinzu kommt, dass solch eine zusätzliche private Versicherung die Kosten eines eventuell krankheits- oder unfallbedingten Rücktransportes abdeckt. Deutsche Krankenkassen dürfen diese von Gesetzes wegen nicht übernehmen.
Die EHIC gilt nur für akute Notfälle und eine direkt erforderliche medizinische Versorgung. Mit ihr kann der Patient Vertragsärzte bzw. Vertragskrankenhäuser (conventionné) aufsuchen und die Leistungen der französischen gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem französischen Recht. In Frankreich eventuell vorgesehene Zuzahlungen oder Eigenanteile müssen die gesetzlich versicherten Patienten selbst tragen.
Aus diesem Grund ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Hinzu kommt, dass solch eine zusätzliche private Versicherung die Kosten eines eventuell krankheits- oder unfallbedingten Rücktransportes abdeckt. Deutsche Krankenkassen dürfen diese von Gesetzes wegen nicht übernehmen.