Die französische Insel Korsika ist nach Sizilien und Sardinien die drittgrößte Insel des westlichen Mittelmeers, südlich der Riviera und nördlich von Sardinien.
Nur 12 km trennt die Straße von Bonifacio Korsika im Süden von der italienischen Nachbarinsel. Die Anreise mit der Fähre ist sowohl vom französischen als auch vom italienischen Festland und Sardinien aus möglich.
Wer lieber fliegt, den bringen sowohl Linienflüge als auch Billigairlines auf die Insel. Zur Saison fliegen Low-Cost- und Chartergesellschaften schnell und günstig auch ab Deutschland.
Da Korsika sehr nahe an Sardinien liegt, die ganzjährig von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus mit Billigfliegern zu erreichen ist, empfiehlt sich auch eine Anreise über die italienische Schwesterinsel.
Ein- und Ausreisebestimmungen Für Reisende aus der EU reicht der gültige Personalausweis. Kinder unter 16 Jahre müssen im Elternpass aufgeführt sein oder einen eigenen Kinderausweis besitzen. Urlauber und Gäste aus der Schweiz benötigen hingegen einen gültigen Reisepass.
Jedes Jahr mischen sich auch zahlreiche Hunde, Katze und andere Haustiere unter die Flug- oder Fährpassagiere in Richtung Korsika, denn vor allem im Urlaub möchten Tierfreunde sich nicht von ihren Lieblingen trennen.
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der EU die Regelung für Hunde, Katzen oder Frettchen, einen EU – Heimtierausweis mitzuführen. Halter aus nicht europäischen Ländern, die über keinen EU-Pass verfügen, müssen einen tierärztlichen Nachweis erbringen, dass das Tier gesund ist und über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Das Tier muss zudem durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip identifizierbar sein.
Warnwestenpflicht für Auto- und Radfahrer Seit 2008 gilt für Autofahrer eine Mitführ- und Tragepflicht von reflektierenden Warnwesten bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs. Die Regelung betrifft auch Motorräder. Achten Sie deshalb darauf, eine entsprechende Weste mitzuführen – und zwar noch bevor Sie in Frankreich ankommen. Denn auch im Transitland Italien ist die orange oder gelbe Weste Pflicht. Anders als in Italien ist das Fahren mit Abblendlicht lediglich eine Empfehlung. Seit dem 1. September 2008 ist die Schutzweste auch für Radfahrer Pflicht. Jeder Radfahrer, der außerhalb eines Stadtgebietes unterwegs ist muss nachts oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen die EU-konforme Warnweste tragen. Die Regelung betrifft alle Radfahrer ohne Ausnahme. Zuwiderhandlungen werden ab dem 1. Oktober 2008 mit einer Geldbuße in Höhe von 35 Euro geahndet.
Alkoholtester im Auto Ab dem 1. Juli 2012 müssen Autos in Frankreich mit einem Alkoholtester ausgestattet sein. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 11 Euro geahndet. Die Strafe wird allerdings erst ab dem 1. November 2012 erhoben. In der Übergangszeit informiert die Polizei die Autofahrer lediglich über das neue Gesetz.
|